Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten der medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG und des Käufers und die Abwicklung der zwischen dem Käufer und der medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG geschlossenen Verträge.

I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand dieser Allge meinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG.
  2. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
  3. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

II. Vertragsabschluss

  1. Mit seiner Unterschrift unter der Auftragsbestätigung erkennt der Unterzeichner die hier niedergelegten Bedingungen an und bestätigt, dass er diese erhalten und davon Kenntnis genommen hat und er diese anerkennt. Gleichzeitig bestätigt der für Käufer/Leistungsempfänger Unterzeichnende, dass er zum wirksamen Vertragsabschluß berechtigt ist.
  2. Die in den Angeboten der medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend. soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

III. Lieferung der Waren

  1. Mit der Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen haben wir unsere Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr auf den Käufer über.
  2. Wir behalten uns vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem Käufer einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu (Ersatzartikel) zu liefern.
  3. Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich, sind wir berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern. Wir verpflichten uns in diesem Fall, den Käufer über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich zu informieren und eine etwaig vom Käufer bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 

IV. Preise

  1. Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich der am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Mehrwertsteuer, einschließlich handelsüblicher Verpackung, jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
  2. Der Kaufpreis oder die Vergütung ist sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Der Käufer gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt auch den höheren Schaden geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass der Fa. medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns anerkannt wurden.
  6. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 V. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
  2. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
  3. Wir verpflichten uns. die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VI. Gewährleistung

  1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
  2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

VII. Datenschutz

  1. Die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG und deren Mitarbeiter verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und der Durchführung der Schulung über alle in dieser Zeit bekannt gewordenen Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren.
  2. Die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG darf personenbezogene Daten (Bestandsdaten) von dem Kunden erheben und im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgesetze nutzen. Die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG löscht solche Daten spätestens, wenn sie für die vorbezeichneten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere unmittelbar vor Beginn von Anwendungsunterstützungsleistungen durch die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG und / oder Dritte, angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die EDV-Anlage ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse) zu treffen. Gleiches gilt vor der Installation von Updates, Upgrades oder sonstigen Arbeiten an der EDV-Anlage Zusätzlich ist die EDV-Anlage vor dem Befall durch sog. Viren zu schützen. Die Haftung für Datenverlust infolge leichter Fahrlässigkeit wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien und Durchführung von Virentests eingetreten wäre.

VIII. Abnahme und Leistungserbringung

  1. Bei allen einer Abnahme zugänglichen Leistungen kann die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG eine schriftliche Abnahmeerklärung vom Kunden verlangen. Der Kunde nimmt Leistungen unverzüglich nach abnahmefähiger Bereitstellung der jeweiligen Leistung zur Abnahme ab. Dazu hat der Kunde das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
  2. Der Kunde hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung der jeweiligen Leistung zur Abnahme unter der Angabe der Gründe mitzuteilen, dass das Werk nicht abgenommen wird. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt, insbesondere die Leistung ohne Erklärung nutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG ist berechtigt, die Leistungen nach Ihrer Wahl durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte zu erbringen.

IX. Haftung

  1. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG beschränkt, auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das zweifache des Entgelts nach diesem Vertrag pro Schadensfall.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung der Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  4. In einer Auskunftserteilung durch die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG oder eines Vertreters liegt nicht der Wille, einen selbständigen Beratungsvertrag abzuschließen. Die Firma medacom Gesellschaft für angewandte Informatik mbH & Co. KG haftet gem. §675 Abs. 2 BGB nicht dafür, dass der Kunde einer Empfehlung bzw. eines Rates folgt. Das Befolgen eines Rates der Hotline (per Telefon, Fax oder Email) erfolgt stets auf Gefahr des Anrufers.

X. Erfüllungsort. Gerichtsstand und Rechtsordnung

  1. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Bielefeld vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gilt an dieser Stelle das tatsächlich zwischen den Vertragsparteien gewollte und berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die sich hier aus diesem Regelungsinhalt dieser Bedingung ergebenden Verpflichtungen der Vertragspartner sind auch deren Rechtsnachfolger gebunden.

Stand: Januar 2023